Rechtlich gesehen ja, so sagte uns ein von uns befragter Rechtsanwalt, aber……………….das ist nicht anzuraten, denn das Verbotsnetz um OneCoin zieht sich seit Monaten immer enger. Der Staat hat an solchen Systemen kein Interesse, denn er kann sie weder rechtlicher noch steuerlicher Kontrolle unterziehen. Bedeutsamer ist aber für den Staat, das mit diesen Ersatzwährungen auch Geschäfte getätigt werden könnten die der Staat nicht will. Finanztransfers von Kryptowährungskonten untereinander sind dann ganz schwer durchschaubar, darüber könnten dann auch Drogengeschäfte, Waffengeschäfte usw. abgewickelt werden. Nachdem nun immer mehr Aufsichtsbehörden mehr als ein kritisches Auge auf OneCoin geworfen haben, sollte der Vermittler solcher Geschäfte vorsichtig sein, denn spätestens seit der ersten Veröffentlichung der BaFin muss er solche Meldungen seinen Kunden mitteilen. Mal ehrlich welcher Kunde würde dann noch in das System investieren? Sie? Um also nicht in Haftungsrisiken hineinzulaufen, kann man eigentlich nur sagen „Finger weg“, auch wenn man noch so überzeugt von dem System sein mag.