Das Multi-Level-Marketing-Recht beinhaltet einen Querschnitt aus verschiedenen Rechtsgebieten, wie dem Vertrags-, dem Handelsvertreter-, dem Wettbewerbs-, dem Lebensmittel- und dem Gesellschaftsrecht. Unsere Kanzlei blickt in diesem Bereich auf eine über 10-jährige Erfahrung zurück und kann sich aufgrund der Vielzahl nationaler und internationaler Mandate als die Nummer 1 für dieses Rechtsgebiet in Europa bezeichnen. Für Unternehmen aus dem europäischen Ausland, den USA oder Asien bieten wir die umfassende Betreuung für den Markteintritt in den deutschen bzw. europäischen Raum an. Von der Firmengründung über die Vertragsgestaltungen und die Produktprüfungen bis zur Begutachtung der Rechtmäßigkeit des Vergütungs- bzw. Marketingplans erhalten die Unternehmen den gesamten Service aus einer Hand. Die deutschen und europäischen Gesetze sind hier äußerst restriktiv. Unsere Kanzlei hat die dazu herrschende Rechtsprechung in den letzten Jahren maßgeblich mitentwickelt.